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Lehrgang
Gepr. Tourismusfachwirt:in (IHK)

Ziel und Aufbau der Prüfung

Gepr. Tourismusfachwirt:in (IHK) inkl. Ausbildereignungsprüfung (IHK),
Ziel und Aufbau der Prüfung

(Bachelor Professional)** / DQR-6-Stufe

[↓ Prüfungstermine]

Ziele

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
(1) Die zuständige Stelle kann berufliche Fortbildungsprüfungen zum Geprüften Tourismusfachwirt und zur Geprüften Tourismusfachwirtin nach den §§ 2 bis 9 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit nachzuweisen ist.

(2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Kompetenzen vorhanden sind, um in den verschiedenen Bereichen der Tourismuswirtschaft, insbesondere in Tourismusunternehmen und Tourismusverbänden, herausgehobene eigenverantwortliche Fachaufgaben der Planung, Steuerung und Kontrolle unter Nutzung betriebs- und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente kunden- und dienstleistungsorientiert auszuüben sowie dies im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit zu tun. Auszubildende, Mitarbeiter und Teams sollen motiviert und geleitet werden. Ferner ist nachzuweisen, dass zur Gestaltung eines anforderungsgerechten Dienstleistungsprozesses die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern erkannt und genutzt werden. Bei der Steuerung und Optimierung aller betrieblichen Vorgänge sind ethische, soziale, wirtschaftliche, rechtliche und ökologische Grundsätze zu beachten sowie regionale, nationale und internationale Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Hierzu gehören insbesondere:

1. Erkennen von Trends und Entwicklungen des touristischen Marktes,

2. Gestalten touristischer Leistungserstellungsprozesse,

3. Konzipieren, Durchführen und Nachbereiten von Marketingmaßnahmen,

4. Entwickeln, Umsetzen und Evaluieren von Projekten einschließlich des Planens und Durchführens von touristischen Veranstaltungen,

5. Vorbereiten und Umsetzen unternehmerischer Entscheidungen sowie Entwickeln von Zielen für den eigenen Verantwortungsbereich,

6. Ermitteln und Beurteilen steuerungsrelevanter Daten,

7. Vorbereiten der Budget- und Investitionsplanung, Entwickeln und Umsetzen von Finanzierungs- und Investitionskonzepten,

8. Planen, Organisieren, Steuern und Optimieren betrieblicher Abläufe und Prozesse,

9. Einsetzen von Steuerungs- und Controllinginstrumenten zur Erfassung, Bewertung und Optimierung von Leistungserstellungsprozessen,

10. Mitarbeiter führen, fördern und qualifizieren durch Aus- und Weiterbildung,

11. Durchführen von Qualitätsmanagementprozessen.

(3) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Tourismusfachwirt“ oder „Geprüfte Tourismusfachwirtin“.

Gliederung und Durchführung der Prüfung

(1) Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen.

(2) Die Prüfung bezieht sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
1. Unternehmensführung und -entwicklung,
2. Betriebswirtschaftliche Bewertung und Steuerung von Geschäftsprozessen,
3. Personalführung und -entwicklung,
4. Gestaltung des Marketingprozesses,
5. Qualitäts- und Projektmanagement,
6. Leistungserstellung im Tourismus.

(3) Die schriftliche Prüfung wird in den im Absatz 2 genannten Handlungsbereichen auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei aufeinander abgestimmten, gleichgewichtig daraus abgeleiteten Aufgabenstellungen durchgeführt, wobei insgesamt alle sechs Handlungsbereiche thematisiert werden. Die gesamte Bearbeitungsdauer soll 600 Minuten nicht unterschreiten und 630 Minuten nicht überschreiten. Die Punktebewertung für das Ergebnis der schriftlichen Prüfungsleistung ist aus den beiden schriftlichen Teilergebnissen gleichgewichtig zu bilden.

(4) Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird die mündliche Prüfung durchgeführt. Diese gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch. Die Präsentation geht mit einem Drittel in die Bewertung der mündlichen Prüfung ein.

(5) Anhand der Präsentation soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Themenstellung muss sich auf einen frei wählbaren Handlungsbereich nach Absatz 2 und dem Handlungsbereich  Personalführung und -entwicklung“ beziehen. In der Präsentation soll die Präsentationszeit dabei zehn Minuten nicht überschreiten.

(6) Das Thema der Präsentation wird von der zu prüfenden Person gewählt und mit einer Kurzbeschreibung dem Prüfungsausschuss bei der ersten schriftlichen Prüfungsleistung eingereicht.

(7) Im Fachgespräch soll ausgehend von der Präsentation nachgewiesen werden, dass auch in den weiteren in Absatz 2 aufgeführten Handlungsbereichen der Tourismuswirtschaft Wissen angewendet und Lösungen vorgeschlagen werden können. Das Fachgespräch soll nicht länger als 20 Minuten dauern.


Quelle: Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Tourismusfachwirt und Geprüfte Tourismusfachwirtin

Termine:

Schriftliche Prüfung

29. Oktober 2024: (300 Minuten) Betriebliche Situationsbeschreibung, Aufgabenstellung 1:

  • Unternehmensführung und -entwicklung
  • Gestaltung des Marketingprozesses (Strategisches Marketing)
  • Qualitäts- und Projektmanagement
  • Betriebswirtschaftliche Bewertung und Steuerung von Geschäftsprozessen
  • Personalführung und -entwicklung

30. Oktober 2024: (300 Minuten) Betriebliche Situationsbeschreibung, Aufgabenstellung 2:

  • Gestaltung des Marketingprozesses
  • Leistungserstellung im Tourismus

Mündliche Prüfung

Ca. Februar 2025 (30 Minuten) Präsentation + Fachgespräch

Ausbildereignungsprüfung (freiwillige Zusatzoption):

Praktische Prüfung: April 2024, 30 Minuten

Anmeldeschluss deiner prüfenden IHK bitte beachten!

 

 


** Titel nach Berufsbildungsgesetz

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